In Großbritannien sind stille Gebete an bestimmten Orten offenbar verboten

Quelle: FSSPX Aktuell

Frau Isabel Vaughan-Spruce

Das britische Gesetz kann sich auf groteske Art gnadenlos zeigen. So wurde im Vereinigten Königreich vor kurzem eine Frau verhaftet und wegen „geistigen Gebets“ in der Nähe einer Abtreibungsklinik angeklagt. Was steckt hinter diesem absurden Vorfall?

Isabel Vaughan-Spruce ist Direktorin von March for Life in Großbritannien und unterstützt Frauen in schwierigen Schwangerschaftssituationen. Jetzt wurde sie wurde von der Polizei in der Nähe einer Abtreibungsklinik in Birmingham festgenommen und nach ihrer Verhaftung in vier Punkten angeklagt. Der Polizei gegenüber hatte sie erklärt, sie bete möglicherweise im Stillen, als sie gefragt wurde, warum sie auf einer öffentlichen Straße in der Nähe einer Abtreibungsklinik stehe. Doch eine gesetzliche Verfügung der Behörden in Birmingham stellt Personen unter Strafe, die angeblich „jede Art von Zustimmung oder Missbilligung oder den Versuch einer solchen Zustimmung oder Missbilligung“ in Bezug auf Abtreibungen vornehmen, einschließlich „mündlicher oder schriftlicher Mittel, Gebete oder Ratschläge“. 

Die behördliche Verfügung definiert außerdem Sperrzonen in einem Umkreis von 150 Metern rund um Abtreibungsorte wie Arztpraxen oder Kliniken. Frau Vaughan-Spruce wurde unter anderem wegen des Eindringens in diese Sperrzone beschuldigt, gegen die Anordnung verstoßen zu haben. Die Polizei war von einer Person alarmiert worden, die den Verdacht hatte, dass die Direktorin von March for Life im Stillen betete. 

Bemerkenswert ist, dass Frau Vaughan-Spruce bei ihrer Festnahme kein Protestschild oder ähnliches trug und völlig schweigsam blieb, bis sich Polizisten näherten, ihr Fotos von ihr vor der Abtreibungsklinik zeigten und sie fragten, ob sie bete. Insgesamt hatte sich der Vorfall dreimal in der Nähe der Abtreibungsklinik ereignet, als diese geschlossen war. Vaughan-Spruce gab an, dass sie „vielleicht“ gebetet habe. 

Während ihres Aufenthalts auf der Polizeiwache wurden ihr Fotos gezeigt, auf denen sie vor der Abtreibungsklinik zu sehen war. Sie sagte, sie könne sich nicht daran erinnern, ob sie zu diesen bestimmten Zeiten gebetet habe oder ob die Bilder in Momenten aufgenommen worden seien, in denen sie abgelenkt gewesen sei. Sie argumentiert, dass alle ihre Gedanken gleichermaßen friedlich und unmerklich waren und dass kein Gedanke strafbar wäre. 

Nach der Entlassung gegen Kaution wurde Vaughan-Spruce aufgefordert, keinen Kontakt zu einem örtlichen katholischen Priester aufzunehmen, der in der Pro-Life-Arbeit engagiert ist. Diese Anordnung wurde später zurückgezogen. Die Polizei verhängte im Rahmen ihrer Freilassung auf Kaution auch Beschränkungen, die sie daran hindern sollten, öffentlich zu beten, und erklärte, dies sei notwendig, um weitere Straftaten zu verhindern. Frau Vaughan-Spruce reagierte gefasst: „Es ist abscheulich ungerecht, dass ich durchsucht, festgehalten, verhört und angeklagt wurde, nur weil ich in der Privatsphäre meines Herzens gebetet habe. (...) Was ich getan habe, war alles andere als schädlich: Ich habe von meiner Religionsfreiheit Gebrauch gemacht. Niemand sollte kriminalisiert werden, weil er in einem öffentlichen Raum im Vereinigten Königreich denkt und betet“. Sie meinte abschließend: „Mein Glaube ist ein grundlegender Teil meiner Identität, daher stehe oder gehe ich manchmal in der Nähe einer Abtreibungsklinik und bete. Das ist etwas, was ich in den letzten 20 Jahren meines Lebens fast jede Woche getan habe. Ich bete für meine Freundinnen, die abgetrieben haben, und für Frauen, die darüber nachdenken, selbst eine Abtreibung vorzunehmen.“