Vatikan: "Beichtvollmacht" verlängert

Quelle: Distrikt Österreich

Vatikan: Papst Franziskus gewährt die "Beichtvollmacht" für die Priester der Priesterbruderschaft St. Pius X. über das Jahr der Barmherzigkeit hinaus.

Am 21. November 2016 veröffentlichte der Pressesaal des Heiligen Stuhles den Apostolischen Brief „Misericordia et misera“, der vom Papst Franziskus am Vortag unterzeichnet wurde.

In Paragraph 12 des Dokumentes verlängert der Heilige Vater die den Priestern der Priesterbruderschaft St. Pius X. am 1. September 2015 verliehene Beichtvollmacht über das Jahr der Barmherzigkeit hinaus.

«Im Jubiläumsjahr hatte ich den Gläubigen, die aus verschiedenen Gründen die von den Priestern der Bruderschaft St. Pius X. betreuten Kirchen besuchen, gewährt, gültig und erlaubt die sakramentale Lossprechung ihrer Sünden zu empfangen.15 Für das pastorale Wohl dieser Gläubigen und im Vertrauen auf den guten Willen ihrer Priester, dass mit der Hilfe Gottes die volle Gemeinschaft in der Katholischen Kirche wiedererlangt werden kann, setze ich aus eigenem Entschluss fest, diese Vollmacht über den Zeitraum des Jubeljahres hinaus auszudehnen, bis diesbezüglich neue Verfügungen ergehen. So möge keinem das sakramentale Zeichen der Versöhnung durch die Vergebung der Kirche je fehlen.»

An diesem 21. November, der der Jahrestag der von Erzbischof Marcel Lefebvre abgegebenen Grundsatzerklärung des Jahres 1974 ist, erinnern wir an das darin enthaltene Glaubensbekenntnis des Gründers der Priesterbruderschaft St. Pius X :

«Unser Handeln ist durch die Gnade Gottes und durch die Hilfe der allerseligsten Jungfrau Maria, des hl. Joseph und des hl. Papst Pius X. geprägt. Daher sind wir überzeugt, der römisch-katholischen Kirche sowie allen Nachfolgern Petri treu zu bleiben und so „fideles dispensatores mysteriorum Domini Nostri Jesu Christi in Spiritu Sancto“ (getreue Verwalter der Geheimnisse Unseres Herrn Jesus Christus im Heiligen Geiste zu sein).»

Am 1. September 2015 veröffentlichte das Generalhaus der Priesterbruderschaft St. Pius X. das folgende Kommuniqué, das seine Aktualität vollständig behalten hat.

«Die Priesterbruderschaft St. Pius X. hat durch die Presse die Verfügungen von Papst Franziskus anlässlich des kommenden Heiligen Jahres vernommen. Im letzten Abschnitt seines Briefes, den er an den Erzbischof Rino Fisichella, den Präsidenten des Päpstlichen Rates zur Förderung der Neuevangelisierung richtet, schreibt der Heilige Vater: „[Ich] bestimme […] in der Zwischenzeit in eigener Verfügung, dass diejenigen, die während des Heiligen Jahres der Barmherzigkeit das Sakrament der Versöhnung bei den Priestern der Bruderschaft St. Pius X. empfangen, gültig und erlaubt die Lossprechung von ihren Sünden erlangen.“

Die Priesterbruderschaft drückt dem Obersten Hirten für seine väterliche Geste ihren Dank aus. In der Verwaltung des Bußsakramentes hat sie sich immer und mit völliger Sicherheit auf die außerordentliche Jurisdiktion, wie es die Normae generales des Kanonischen Rechtes festhalten, gestützt. Aus Anlass dieses Heiligen Jahres will Papst Franziskus, dass alle Gläubigen, die bei den Priestern der Bruderschaft St. Pius X. beichten möchten, dies ohne jede Beunruhigung tun können.

In diesem Jahr der Umkehr liegt es den Priestern der Bruderschaft St. Pius X. am Herzen, mit neuem Großmut ihrem Amt als Beichtvater zu obliegen, indem sie dem Beispiel des unermüdlichen Einsatzes, das der hl. Pfarrer von Ars allen Priestern gegeben hat, folgen.»

(Quelle : FSSPX Generalhaus – DICI 21.11.2016)