Der Synodale Weg auf dem Weg zu einer deutschen Nationalkirche (8)

Quelle: FSSPX Aktuell

(8): die Reaktion der Kurie

Die Deutsche Bischofskonferenz (DBK) und das Zentralkomitee der deutschen Katholiken (ZdK) leiteten am Sonntag, den 1. Dezember 2019, einen „Synodalen Weg“ ein. Die vorhergehenden Artikel zeigten die revolutionäre Absicht, welche die vom ZdK unterstützte DBK antreibt. Papst Franziskus hat sich am 29. Juni 2019 mit einem Brief an die Kirche von Deutschland eingeschaltet. Die Kurie reagierte ihrerseits.

Allerdings muss erwähnt werden, dass die Mitglieder der Kurie nicht die einzigen waren, die sich Sorgen machen: Deutsche Bischöfe waren, ohne wirklich aus der Reihe zu tanzen, sehr kritisch.

Eine verfälschte Einmütigkeit

In seiner Pressemitteilung vom 13. März 2019, in der die Durchführung des Synodalen Weges angekündigt wurde, hatte Kardinal Reinhard Marx erklärt, dass die Entscheidung der Bischöfe einstimmig gewesen sei, doch dies war eine Lüge. Tatsächlich hatten sich vier Bischöfe distanziert. Sie wurden nicht weiter gefragt.

Konrad Zdarsa, der Bischof von Augsburg, der am 7. Juni 2019 seinen 75. Geburtstag feierte, gab anlässlich seines Rücktritts ein Interview – das Kirchenrecht sieht ja vor, dass ein Bischof dem Heiligen Stuhl mit 75 Jahren seinen Rücktritt anbietet. Über den „Synodalen Weg“ befragt, drosch er keine hohlen Phrasen:

„Dieses Wort vom 'synodalen Weg' weise ich weit von mir. Vom griechischen Wortsinn her ist das eine Tautologie, das ist Unsinn. Ich halte das auch für einen Etikettenschwindel“. Woraufhin der Journalist erstaunt nachfragte: „Warum? Sie haben die Entscheidung ja mitgetragen“. Darauf erwiderte der Bischof: „Nein, ich habe mich bei der Abstimmung darüber, die leider nur per Handzeichen vorgenommen wurde, sichtbar der Stimme enthalten“. Die Antwort hat ein wenig den Hintergrund dieser Beschlussfassung beleuchtet. Abschließend erklärte er, dass es eine echte Erneuerung der Kirche nur „durch persönliche Bekehrung, Hinwendung zu Gott und ein Leben aus dem Glauben und den Sakramenten“ geben werde.

Doch Bischof Zdarsa ist nicht der einzige Gegner gewesen. Zwei weitere meldeten sich deutlich zu Wort. Der Bischof von Regensburg, Rudolf Voderholzer, der sich ebenfalls enthielt, fand gegenüber dem „Synodalen Weg“ harte Worte: ein synodaler Prozess, „der meint, vor allem die Kirche neu erfinden zu sollen, beschreitet einen Weg der Zerstörung“. Das ist nun wirklich deutlich.

Darüber hinaus enthielt sich auch der Erzbischof von Köln, Kardinal Rainer Maria Woelki, bei der Abstimmung. Er zögerte nicht zu erklären, dass „dieser Weg große Gefahren in sich birgt“. Er befürchte, dass wir „zu einer deutschen Nationalkirche werden“.

Die Erklärung nach der Gemeinsamen Konferenz der DBK und dem ZdK (5. Juli 2019)

Doch diese Warnungen haben den synodalen Marsch nicht aufgehalten. Am 5. Juli veröffentlichten Kardinal Reinhard Marx und der Vorsitzende des ZdK, Professor Thomas Sternberg, am Ende der Gemeinsamen Konferenz von Bischöfen und Mitgliedern des ZdK eine Pressemitteilung, in der „der eingeschlagene Weg bekräftigt“ wurde. Und sie kündigten die kommenden Schritte an: „Unser gemeinsamer Fahrplan sieht vor, dass wir über die genaue Ausgestaltung des Synodalen Weges im September und November auf den jeweiligen Vollversammlungen von Deutscher Bischofskonferenz und ZdK entscheiden wollen“.

Die beiden Kollegen befürworteten zudem den Brief von Papst Franziskus „An das pilgernde Volk Gottes in Deutschland“: „Wir verstehen ihn als Leitlinie, Ermutigung und Auftrag, auf dem Synodalen Weg gemeinsam voranzugehen und aufrichtig nach Antworten auf unsere existenziellen Fragen und die konkreten Herausforderungen, gerade aus der Krise durch den sexuellen Missbrauch, zu suchen.“

Die Kurie kritisiert die Entwurfsfassung der Satzung des Synodalen Weges

Am vergangenen 4. September übermittelte der Kardinalpräfekt der Bischofskongregation, Kardinal Marc Ouellet, ein Schreiben an Kardinal Marx. Es enthielt eine Analyse der Entwurfsfassung der Satzung des Synodalen Weges, die auf seinen Wunsch hin vom Päpstlichen Rat für die Gesetzestexte vorgenommen wurde.

Man muss jedoch wissen, dass jedes Konzil oder auch jede Synode mit einer speziellen situationsangepassten Verordnung versehen ist, doch ihre wesentlichen Elemente werden vom Kirchenrecht bestimmt. So hatte das Zweite Vatikanische Konzil eine besondere Verordnung, die unter dem Druck des liberalen Flügels zur Erreichung seiner progressiven Ziele während seines Verlaufs mehrfach modifiziert wurde.

Das Urteil des Päpstlichen Rates ist sehr lehrreich. Seine Kritik zielt auf drei Punkte ab.

Das vom Synodalen Weg angestrebte Ziel ist kirchenrechtlich nicht zulässig

Die Fragen, über die während der beiden Jahre des Synodalen Weges diskutiert werden sollen, sind in vier Themenbereichen zusammengefasst: „Macht und Gewaltenteilung in der Kirche“, „Sexualmoral“, „Priesterliche Lebensform“ und „Frauen in Diensten und Ämtern in der Kirche“. Doch, so argumentiert der Päpstliche Rat, es „ist offensichtlich, dass diese Themen nicht nur die Kirche in Deutschland, sondern die Weltkirche betreffen, wobei diese Themen – mit wenigen Ausnahmen – nicht Gegenstand von Beschlüssen und Entscheidungen einer Teilkirche sein können“. So ist dies vom Recht ausdrücklich vorgesehen.

Darüber hinaus hat das ZdK einer Teilnahme am Synodalen Weg zugestimmt, „̗,solange die Offenheit der Beratung und Verbindlichkeit der Beschlüsse gewährleistet wird‘ (Protokoll, S. 1, Nr. 3). Wie kann eine Teilkirche verbindliche Beschlüsse fassen, wenn die behandelten Themen die Weltkirche betreffen?“

Der Synodale Weg ist ein Partikularkonzil, das sich weigert, seinen Namen zu nennen

Der Päpstliche Rat fährt mit der Feststellung fort: „In Bezug auf das provisorische Statut geht aus den Artikeln des Entwurfs des Statuts hervor, dass die Bischofskonferenz beabsichtigt, gemäß der Canones 439-446 ein Partikularkonzil einzuberufen, ohne jedoch diesen Begriff zu verwenden“. Und in diesem Fall müssen die deutschen Bischöfe dem vom Kirchenrecht vorgesehenen Verfahren folgen.

Zu diesem Verfahren gehört: eine Einberufung nach bestimmten Regeln; die Bestätigung der Wahl des Vorsitzenden des Konzils durch den Heiligen Stuhl; Verpflichtungen in Bezug auf die Anzahl und die Kompetenz der zum Konzil einberufenen Mitglieder; und schließlich die Weitergabe sämtlicher Konzilsakten an die vatikanische Kurie: Sie können erst nach ihrer Anerkennung durch den Apostolischen Stuhl verkündet werden.

Dir Päpstliche Rat legt Wert auf die Feststellung, dass man die kanonischen Regeln bei jeglicher „diözesanen Versammlung“ – und noch mehr bei einer nationalen - befolgen muss. Doch genau dies wollen Kardinal Marx, die deutschen Bischöfe und das ZdK vermeiden, wie der folgende Punkt zeigt.

Die Zusammensetzung der Synodalversammlung verstößt gegen das Kirchenrecht

Die Artikel 3 und 5 der Satzung, die die Synodalversammlung und die Leitung des Synodalen Weges betreffen, zeigen, dass die Bischofskonferenz und das ZdK jeweils gleichberechtigt sind: Sie entsenden die gleiche Anzahl von Teilnehmern, sie gehören der Leitung gleichberechtigt an und sie stimmen bei allen Entscheidungen ab. Diese Parität zwischen Bischöfen und Laien widerspricht dem Kirchenrecht. Denn, so präzisiert der Rat, die Kirche ist nicht demokratisch aufgebaut, und die Entscheidungen werden nicht von der Mehrheit der Gläubigen getroffen.

Und er fügt hinzu: „Folglich ist auch die Synodalität in der Kirche, auf die sich Papst Franziskus oft beruft, kein Synonym für Demokratie oder Mehrheitsentscheidungen, sondern versteht sich als eine andere Art der Teilnahme an den Entscheidungsprozessen“.

Der Päpstliche Rat rechtfertigt seine Position, indem er das am 5. Mai 2018 veröffentlichte Dokument über die Synodalität in Leben und Sendung der Kirche der Internationalen Theologischen Kommission zitiert, in dem zwischen Erarbeitung und Entscheidung unterschieden wird: „Die Erarbeitung ist eine synodale Aufgabe, die Entscheidung ist eine Verantwortung des Amtes“, oder anders ausgedrückt: die Erarbeitung ist eine gemeinsame Aufgabe, die Entscheidung darüber unterliegt der Zuständigkeit der einzelnen Bischöfe. Doch in der Satzung des Synodalen Weges wird zwischen diesen beiden Vorgängen keinerlei Unterschied gemacht.

Es ist gut, diese Erläuterungen zu lesen, doch etliche Sachverhalte sprechen ihnen jegliche Bedeutung ab.

Der scharfe Antwortbrief von Kardinal Marx

Erstens ist dies die Art und Weise, mit der Kardinal Marx Rom antwortet. Zunächst behauptet er, dass die Satzung, gegen die sich die Kritik richtete, längst überholt sei. Er wirft Kardinal Ouellet dessen Vorgehensweise vor. Schließlich und vor allem tut er den Einwand mit einer Handbewegung ab: der Synodale Weg sei ein „Prozess sui generis“, der keinesfalls „durch die Brille kirchenrechtlich verfasster Instrumente“ und insbesondere nicht als Partikularkonzil interpretiert werden dürfe. Gehen Sie bitte weiter, hier gibt es nichts zu sehen.

Mit einer gewissen Dreistigkeit fügt er hinzu: „Wir hoffen, dass Ergebnisse einer Meinungsbildung in unserem Land auch für die Weltkirche und für andere Bischofskonferenzen im Einzelfall hilfreich sind“. Sodann erläutert er die Gründe, die die Teilnahme des ZdK rechtfertigen: die Besonderheit der Kirche von Deutschland, in der sich die Laien stark engagierten, sowie die Notwendigkeit, „systemische, negative Einflussfaktoren“ zu verändern, die die Missbräuche ermöglicht hätten.

Auf der Internetseite des Synodalen Weges (synodalerweg.de) wird die folgende Erklärung vorgelegt:

Warum keine Synode: Eine Synode ist ein vom Kirchenrecht her klar definiertes Format, in dem von der Themensetzung bis zur Zusammensetzung der Teilnehmenden und deren Kompetenzen alles geregelt ist. Eine Synode bedarf der Zustimmung durch den Heiligen Stuhl, die oft erst nach einem längerfristigen Verfahren erteilt werden kann. Das verlangsamt das notwendige Tempo in der Behandlung der anstehenden Fragen.

In der jetzigen Situation eröffnet ein Synodaler Weg sui generis eine konzentrierte Auseinandersetzung mit den aktuellen Herausforderungen. Er ermöglicht das Entdecken eines ‚erweiterten Horizonts‘, der Räume neu öffnet, in denen innovativ gehandelt werden kann“.

Zweitens gibt der Synodale Weg nach diesem Brief und der Begegnung Anfang September zwischen Kardinal Marx und dem Papst in Rom keinen Anlass mehr zur Sorge.

Der dritte Sachverhalt ist eine Feststellung: die Satzung erfuhr keinerlei Berichtigung in Bezug auf die wesentlichen Elemente, auf die der Päpstliche Rat für die Gesetzestexte abgezielt hatte.

Die pyromanen Feuerwehrleute

Allerdings muss man sich fragen, wie diese Situation überhaupt ermöglicht wurde. Die Wurzel dafür ist immer und immer wieder im … Zweiten Vatikanischen Konzil zu suchen. Indem es auf übertriebene Weise die Funktion der Laien in der Kirche verherrlichte, indem es versuchte, das allgemeine Priestertum der Gläubigen dem heiligen Amt des Priesters gleichzustellen, und indem es ihrer Tätigkeit in den sogar priesterlichen Funktionen den größtmöglichen Platz einräumen wollte, hat es eine zerstörerische Dynamik ausgelöst.

Die Verantwortung dafür hat insbesondere Paul VI. zu tragen. Indem er die Geschäftsordnung des holländischen Pastoralkonzils genehmigte, ließ er die Möglichkeit einer Synode mit einer deutlichen Mehrheit an Laien zu. Was die vor 45 Jahren in Deutschland abgehaltene Würzburger Synode anbetrifft, deren Satzung von Rom ebenfalls anerkannt wurde, so enthielt diese eine Parität zwischen Klerikern und Laien.

Und nun erlaubt der neue Kodex des Kirchenrechts von 1983 die Anwesenheit von Laien bei Partikular- und Provinzialkonzilen, auch wenn es ihre Anzahl insofern begrenzt, dass sie unter der der Kleriker liegen soll. Damit sind Tür und Tor geöffnet, wenn auch erst zur Hälfte. Kardinal Marx, die DBK und das ZdK sind gerade dabei, sie ganz zu öffnen.

Abschließend muss man sich über die Naivität - oder die Komplizenschaft mit bestimmten Leuten – derjenigen wundern, die meinen, zu einer Versammlung von Laien einladen zu können, die „Demokratie“ leben, „erwachsen und verantwortlich“ geworden und von der Abstimmungskultur übersättigt sind, und man muss ihnen sagen: „Ihr seid nicht dazu da, um zu entscheiden, sondern um zu beraten“. Obwohl die Laien in Deutschland bereits zahlreiche Entscheidungsbefugnisse in der Kirche haben.

Mit der Revolution ist es wie mit dem Fahrrad: Wenn es nicht vorwärtskommt, fällt es um. Das Fahrrad mit den beiden Rädern – DBK und ZdK - ist auf dem Synodalen Weg unterwegs …

Fortsetzung folgt…