Die ersten vergifteten Früchte des deutschen Synodalen Weges

Quelle: FSSPX Aktuell

Mgr Georg Bätzing et le Dr Thomas Sternberg

Das erste Treffen des Synodalen Weges fand am ersten Adventssonntag 2019 in Frankfurt statt. Es hat sich vor allem mit Fragen der Organisation und der Vorgehensweise befasst. Parallel zu diesen Anfängen traf sich am Mittwoch, den 4. Dezember, die Kommission für Ehe und Familie der Deutschen Bischofskonferenz (DBK) in Berlin.

Die Webseite der DBK legt dar, dass es sich um eine Fachkonsultation über das Thema der menschlichen Sexualität gehandelt habe, die unter wissenschaftlichen, theologischen und rechtlichen Aspekten betrachtet wurde. Dieses Treffen ist ein Beitrag zum deutschen Synodalen Weg.

Die göttliche Offenbarung wird durch die Wissenschaft ersetzt

Der Vorsitzende dieser Kommission, der Erzbischof von Berlin Heiner Koch, stellte klar, dass der Synodale Weg unvoreingenommen und ohne schon festliegende Positionen begonnen werden sollte, aber keineswegs ohne Kenntnisstand der Wissenschaften. Daher wurde das in Berlin veranstaltete Treffen in Zusammenarbeit mit dem Berliner Institut für christliche Ethik und Politik unter der Teilnahme von Sexualmedizinern, Theologen und Kirchenrechtlern organisiert.

Ein Konsens wurde darüber erzielt, „dass die menschliche Sexualität eine Lust-, Fortpflanzungs- und Beziehungsdimension umfasst. Ebenso herrschte Einverständnis darüber, dass die sexuelle Präferenz des Menschen sich in der Pubertät ausprägt und eine hetero- oder homosexuelle [sic] Ausrichtung annimmt. Beide gehören zu den normalen Formen einer sexuellen Prädisposition, die durch keine spezifische Sozialisation veränderbar ist oder verändert werden müsste“. Diese Äußerungen sind eine ausdrückliche Zustimmung zur Gendertheorie. Da die Veranlagung normal, also natürlich, ist, wäre es kriminell, sich ihr mittels Erziehung entgegenzustellen.

Die Stellungnahme der Kommission fährt fort: „Kontrovers diskutiert wurde jedoch die Frage, ob das lehramtliche Verbot praktizierter Homosexualität noch zeitgemäß ist“, wie auch die Frage der Erlaubtheit der Anwendung künstlicher Empfängnisverhütungsmittel innerhalb und außerhalb der Ehe.

Schließlich erinnerten zwei Bischöfe an die Bedeutung einer Konfrontation zwischen den Humanwissenschaften und der Theologie. Sie zeigten sich erfreut über die beachtlichen Entwicklungen des Apostolischen Schreibens Amoris laetitia, aus denen sie folgerten, dass „eine sexuelle Beziehung nach Scheidung und Wiederheirat hierin nicht weiter pauschal als schwere Sünde qualifiziert und damit auch kein genereller Ausschluss mehr vom Empfang der Eucharistie vorgesehen“ sei.

Die Leugnung des Lehramtes

Die „Vorurteile“ oder die „schon festliegenden Positionen“, die der Erzbischof von Berlin beiseite zu schieben sich erlaubt, sind nichts anderes als die Lehre der Kirche. Das Resultat dieser Kommission, das dem Dossier der Vorbereitungsforen des Synodalen Weges beigefügt wird, ist dem beständigen Lehramt der Kirche, der Heiligen Schrift und der gesamten Tradition frontal entgegengesetzt. Trotz seiner Schwächen greift der unter Johannes Paul II. veröffentlichte Katechismus der Katholischen Kirche diese unabänderliche Lehre korrekt auf. Es genügt, Nummer 2357 zu zitieren:

„Gestützt auf die Heilige Schrift, die sie [die Homosexualität] als schlimme Abirrung bezeichnet [Vgl. Gen 19, 1-29; Röm 1,24-27; 1 Kor 6,10; 1 Tim 1,10.], hat die kirchliche Überlieferung stets erklärt, ‚daß die homosexuellen Handlungen in sich nicht in Ordnung sind‘ (Kongregation für die Glaubenslehre, Erkl. ‚Persona humana‘ 8). Sie verstoßen gegen das natürliche Gesetz. (…) Sie sind in keinem Fall zu billigen“.

Ein mit dem Naturrecht unvereinbarer und von Natur aus ungeordneter Akt kann niemals und unter keinen Umständen statthaft werden. Er kann nicht als „eine normale Veranlagung“ betrachtet werden, die „durch keine spezifische Sozialisation veränderbar ist oder verändert werden müsste“.

Die Theologie bezeichnet diese Sünde als eine Todsünde ex toto genere suo, das heißt, gemäß der Ausweitung ihrer Art. Anders ausgedrückt: eine Tat dieser Art ist immer Todsünde, sofern nicht eine Grundvoraussetzung für die Todsünde fehlt: die vollständige Kenntnis oder die volle Zustimmung. Beispielsweise, wenn die Tat in einem Zustand der Bewusstseinstrübung begangen wird. Doch die deutschen Bischöfe haben sie von der moralischen Konnotation und dem Beiklang einer bösen Handlung vollständig befreit – denn was natürlich ist, ist auch gut.

Wenn die Hirten sich zu Herdentieren machen

Die Behauptungen dieser Kommission des Synodalen Weges sind ganz und gar häretisch, denn sie stellen sich in einer definitiv unfehlbaren Lehre dem beständigen Lehramt der Kirche sowie der Heiligen Schrift entgegen. Sie führen zu der logischen Schlussfolgerung, dass die Kirche akzeptieren muss, dass das Sakrament der Ehe den Homosexuellen gespendet werden könne.

Sie zerreißen die gesamte Moraltheologie in der Luft, denn wie der heilige Jakobus sagt: „wer das ganze Gesetz erfüllt, aber in einem einzigen fehlt, der hat sich am ganzen schuldig gemacht“ (Jak 2,10). Das als erlaubt zu bezeichnen, was vom Gesetz Gottes verboten ist, bedeutet, das gesamte Moralgesetz abzulehnen.

Sie sind eine Verneinung der Vernunft und der elementarsten Philosophie im Namen der Humanwissenschaften, die von den perversen Ideologien untergraben wurden, die die Grundlage der Gendertheorie sind. Sie sind der Beweis einer unglaublichen Schwäche des Denkvermögens seitens der Hirten – es sei denn, es handele sich um eine Mittäterschaft –, die sich verpflichtet glauben, jeglicher intellektuellen Mode wie Herdentiere zu folgen.

Diese Behauptungen sind ein Gräuel vor Gott und vor der Kirche, die von den Hirten lächerlich gemacht wird, obwohl sie doch beauftragt sind, die ihnen anvertraute Herde zu weiden, indem sie sie zu den guten Weideplätzen führen und nicht, indem sie ihnen vergiftete Speisen vorsetzen.

Anstelle dieser Unredlichkeit hätten sie daran erinnern müssen, welche Haltung gegenüber jenen einzunehmen sein müsse, die Sklaven ihres Fleisches und der Leidenschaften der Schande sind, von denen der heilige Paulus spricht (Röm 1,26).

Und diejenigen, die vielleicht homosexuelle Grundtendenzen aufweisen, müssen dieser Prüfung entgegentreten, indem sie sich bemühen, dem Willen Gottes zu folgen, der nicht den Tod des Sünders möchte, sondern dass er lebe (vgl. Ez 33,11).

Daher besteht die wirkliche Nächstenliebe darin, ihnen zu helfen, christlich zu leben, indem sie sich mit dem Kreuzesopfer Christi vereinen, vom Gebet und den Sakramenten der Kirche – den Gnadenträgern – häufig Gebrauch machen, Keuschheit üben und sich mit wahren Freunden umgeben, die sie auf dem Weg zur christlichen Vollkommenheit ermutigen können.