Der synodale Weg auf dem Weg zu einer deutschen Nationalkirche (11)

Quelle: FSSPX Aktuell

Assemblée du Chemin synodal à Francfort en septembre 2020

11. Das zweite Arbeitsdokument

Der Synodale Weg hielt seine erste Versammlung vom 30. Januar bis 1. Februar 2020 ab. Dabei ging es darum, den Inhalt der vier Themenkreise der Synodalforen zu diskutieren und die zu behandelnden Gegenstände auszuwählen. Kardinal Reinhard Marx, der damalige Vorsitzende der Deutschen Bischofskonferenz (DBK) und Thomas Sternberg, Präsident des Zentralkomitees der deutschen Katholiken (ZdK), zeigten sich zufrieden.

Die Sitzungen der Synodalversammlung verwenden ein instrumentum laboris, in dem mehrere Dokumente zusammengefasst sind. Diese Texte, die als Diskussionsgrundlage dienen sollen, wurden in den Foren ausgearbeitet. Der vorhergehende Artikel stellte das erste Dokument, hinsichtlich des ekklesiologischen Inhalts das wichtigste, vor. Der folgende Artikel widmet sich dem Dokument des zweiten Forums, das sich mit der Sexualmoral befasst. 

Vorbemerkung

Der von diesem zweiten Forum verfasste Text ist besonders peinlich und empörend. Doch offenbar wurde infolge einer unbestreitbaren Kluft zwischen den Teilnehmern über parallele Vorschlagstexte abgestimmt. Der eine repräsentiert die „Mehrheit auf dem Vormarsch“ – deren Anteil nicht angegeben wird – und der andere eine gewisse konservative Minderheit, die vermutlich ausreichend ausgebaut ist, um sich Gehör verschafft haben zu können.

Der Gesamtkontext

Das Dokument beginnt mit allgemeinen Betrachtungen, mit denen die gewählte Methodik erläutert wird. Sie lassen sich folgendermaßen zusammenfassen: Die Verhaltensweisen der heutigen Gesellschaft im sexuellen Bereich sind ein theologischer Ort; dazu kommen die Humanwissenschaften, die einen zweiten Ort ausmachen. Diese beiden Punkte werden von der Minderheitenposition bekämpft.

So bekräftigt der Text: „Die normativen Postulate derzeitiger katholischer Sexualmoral widersprechen den Erkenntnissen der Humanwissenschaften über die vielfältigen Sinndimensionen menschlicher Sexualität. Sie widersprechen außerdem der Lebens- bzw. Sinnerfahrung von (gläubigen) Menschen. (…) Einzelaussagen der derzeitigen Sexualmoral (z. B. zu künstlicher Empfängnisverhütung, gleichgeschlechtlicher Sexualität, wiederverheiratet Geschiedener) widersprechen dem, was von den Gläubigen als sinnvolle Entfaltung der Sexualität wahrgenommen wird“.

Dies führt, sogar innerhalb der Kirche, dazu, dass die katholische Moral für eine „Verbotsmoral“ gehalten wird. Die jüngsten Skandale haben dieses Verständnis noch verstärkt, mit dem die Geistlichen für Pharisäer gehalten werden, die „ihren eigenen hohen moralischen Ansprüchen“ nicht genügten. Diese Kluft muss durch den Wiederaufbau der Morallehre auf neuen Grundlagen überbrückt werden.

Schließlich müsse mit der pessimistischen Sicht der Sexualität „des Augustinus“ Schluss sein, die sich leider noch immer auf die lehramtlichen Äußerungen auswirke: insbesondere auf die Enzyklika Humanae Vitae von Paul VI. über die künstliche Empfängnisverhütung sowie den Katechismus der katholischen Kirche. Man muss die Linie des Zweiten Vatikanischen Konzils und dessen „personal-ganzheitliches Eheverständnis“ weiterverfolgen.

Das Grundprinzip dieses Wiederaufbaus

Der Text stellt einen völlig verzerrten Grundsatz auf: „Das Ideal einer auf Liebe bezogenen Sexualität ist heute tief in den Köpfen und Herzen der Menschen verankert. Der grundlegende Wertekanon kirchlicher Sexualmoral wird von vielen mitgetragen (Liebe, Treue, Ausschließlichkeit, verantwortete Elternschaft). Doch (…) in einer auf das christliche Prinzip der Gewissensfreiheit setzenden Gesellschaft individualisieren und pluralisieren sich die Wege des Menschlichen“.

Die Minderheit hat keine Schwierigkeiten hervorzuheben: „Die Mehrzahl der Menschen hält die Treue für einen großen Wert, aber nur, solange die beiden Partner sich lieben, was immer darunter verstanden wird; für viele ist sie eine begrenzte Treue. (…) Diese deutliche Diskrepanz im Treueverständnis muss thematisiert und darf nicht vorschnell harmonisiert werden“.

Dieser Vorbehalt hindert jedoch die Mehrheit nicht daran, ausdrücklich zu betonen: „Die Normen kirchlicher Sexualmoral müssen hinsichtlich des Wertekanons überprüft“ und „eine Kommunikation über die christliche Grundorientierung“ müsse eröffnet werden. Die Kirche habe sich außerdem „hinsichtlich der Art der Vermittlung ihrer Sexuallehre in der Vergangenheit nicht selten schuldig an Gläubigen gemacht, indem sie oft nicht der freiheitlichen Motivation, sondern dem Zwang den Vorrang eingeräumt hat“, daher wird sie „als Moralagentur wahrgenommen“. Und das mea culpa der deutschen Bischöfe über diesen Punkt auf der Familiensynode im Herbst 2015 wird mit Genugtuung hervorgehoben.

Grundsätze einer erneuerten Sexualethik

Auf der Basis derartiger leidlich karikaturartiger Allgemeinheiten beanspruchen die Revolutionäre, die Moral des sechsten Gebotes umzuwandeln.

„In einer verantworteten Partnerschaft ist Sexualität als eine gottgewollte Fähigkeit zur Gestaltung inniger menschlicher Beziehung zu begreifen. (…) Humanwissenschaftliche Erkenntnisse zur Sexualität des Menschen (Psychologie, Soziologie, Anthropologie) helfen dabei, die katholische Sexualethik weiterzuentwickeln und die anthropologische Basis ihrer Aussagen zu erweitern“. Insbesondere ermöglichten sie, „von einer starken Verbotsstruktur (…), [die] die sexuelle Betätigung ausschließlich in der Ehe und weiterhin stark auf Fortpflanzung hin ausgerichtet sieht“ überzugehen zu „den vielfältigen sinnbestimmenden Funktionen menschlicher Sexualität“.

Und weiter: „Die Erkenntnisse der Humanwissenschaften belegen, dass der Begriff des Naturwidrigen zu eng gefasst ist; eine ausschließlich auf Fortpflanzung reduzierte menschliche Sexualität zieht ihre normativen Schlussfolgerungen auf einer allzu verengten anthropologischen Basis“. Tatsächlich diene Sexualität „auch im Leben gläubiger Menschen nicht allein der Fortpflanzung, sondern auch der Lustgewinnung, der Beziehungspflege und der Identitätsfindung/–vergewisserung. (…) Dabei ist die Ehe nicht der einzige legitime Ort für Sexualität“.

Das heißt, dass die vom Zweiten Vatikanischen Konzil eingeleitete und vom neuen Kirchenrecht (1983) fortgeführte Bewegung über die Ehezwecke ihren Abschluss erreicht hat: der zweite Ehezweck – die gegenseitige Unterstützung der Ehegatten – hat definitiv die Oberhand über den ersten Zweck – die Zeugung und Erziehung der Kinder – übernommen. Der Umsturz ist komplett, wie der nachfolgende Text bestätigt.

Dieser legt die „heutige Sichtweise der Moraltheologie“ dar, die aus zwei Elementen besteht: Die verantwortliche menschliche Sexualität „erfordert die Integration aller Sinnwerte“, aber dies sei nur zu fordern „für die Partnerschaft als Ganze und nicht für jede einzelne sexuelle Handlung“. Daher blieben sexuelle Handlungen „auch dann bejahenswürdig, wenn sie nicht alle Faktoren zugleich realisieren, ansonsten aber den allgemeinen Kriterien einer Beziehungsethik genügen“.

Die Minderheit erinnert in diesem Zusammenhang daran, dass das Schlechte aus jedem beliebigen „Mangel“ hervorgeht: „Das Gute verlangt die vollständigen Bestandteile“. Es braucht – um die Worte des Textes aufzugreifen – alle „Faktoren zugleich“, anderenfalls befinden wir uns in der Gegenwart des Bösen. Es reicht ein Makel, um ein Werk zu verderben.

Assemblée du chemin synodal à Francfort en septembre 2020

Konsequenzen für die Moralität der sexuellen Akte

Mit derartigen Grundsätzen lässt sich alles rechtfertigen. „Nicht jeder Sexualakt muss zeugungsoffen bleiben. (…) Familienplanung auch mithilfe künstlicher Mittel der Empfängnisregelung stellt keinen lebensfeindlichen Akt dar, sondern unterstützt das Recht eines Paares, gemeinsam ein verantwortliches Urteil über die Zahl der Kinder, die Abstände zwischen den Geburten und das konkrete Mittel der Familienplanung zu fällen“. Das ist die vollständige Einbeziehung des Malthusianismus.

Es folgt die Rechtfertigung dessen, was widernatürlich ist: „Auch das lustvolle Erleben des eigenen Körpers (self sex) kann einen verantwortlichen Umgang mit der eigenen Sexualität bedeuten. Auch gleichgeschlechtliche Handlungen verwirklichen positive Sinnwerte, insofern sie ein Ausdruck von Freundschaft, Verlässlichkeit, Treue und Hilfestellung im Leben sind“. Wie lässt sich die Niedertracht derartiger Behauptungen ermessen, mit denen schwere und besonders schändliche Sünden gelobt werden?

Konsequenzen für die Ehe

Die Ehe ist im Vergleich zu anderen Situationen nur noch „der beste Rahmen“ für eine optimale Entwicklung der menschlichen Sexualität und der persönlichen Entwicklung. Doch „durch vielerlei Lebenskonstellationen ist es nicht allen Menschen möglich, diese Höchstform der partnerschaftlichen Beziehung einzugehen“, und „in derartigen, häufig nicht frei gewählten Lebenssituationen enthaltsam zu bleiben, stellt für viele davon betroffene Menschen eine Überforderung dar“. Dies ist die uneingeschränkte Leugnung der Tugend der Keuschheit und der Unterstützung, die durch die Gnade Gottes gewährt wird.

Daher der Vorschlag: „Es handelt sich bei der Beziehung von Unverheirateten, sofern ihre Verbindung auf Dauer und Ausschließlichkeit angelegt ist, um eine moderne Form der klandestinen Ehe (sic) (= ohne die später erforderliche kirchliche Formpflicht geschlossene); in einer solchen Sicht ist das gemeinsame sexuelle Leben solcher Paare positiv zu würdigen, sofern sie niemanden schädigen, sich gegenseitig Achtung entgegenbringen und partnerschaftlich miteinander umgehen“. Dies ist schlicht und einfach die Zerstörung der Ehe, die kein wirklicher Vertrag mehr ist.

Die Bewertung der Homosexualität

Es fehlt nur noch, eine Möglichkeit zur Rechtfertigung des Schlimmsten zu finden, nämlich der Verbindung zwischen Personen desselben Geschlechts: „Beziehungen, in denen Werte wie Liebe, Freundschaft, Verlässlichkeit, Treue, gegenseitiges Füreinander-Dasein gelebt werden, verdienen in moralischer Hinsicht Anerkennung und Respekt, auch unabhängig von der sexuellen Orientierung“. Auf der Grundlage derartiger Prinzipien verdient auch die Mafia Anerkennung und Respekt … Denn bei ihr finden sich Freundschaft, Treue, gegenseitiges Füreinander-Dasein etc.

„Dieser Ansatz gilt für gleichgeschlechtlich Liebende ebenso wie für wiederverheiratete Geschiedene“, präzisiert der Text. Daher „bedarf [es] einer vorbehaltlosen Anerkennung gleichgeschlechtlicher Lebensgemeinschaften und des Verzichts darauf, die in ihnen gelebte sexuelle Praxis moralisch zu disqualifizieren (…) dann muss auch über eine liturgische Würdigung derselben nachgedacht werden“. Dorthin führen also solche Grundsätze … Zur Rechtfertigung der Sünde von Homosexuellen, die so weit geht, ihnen den Segen Gottes anzubieten.

Da die Arbeit im Forum nicht abgeschlossen werden konnte, haben die deutschen Bischöfe einen Text verfasst, in dem sie den natürlichen Charakter der Homosexualität einräumen.

Letzte Konsequenzen

Die in sich schlechten Handlungen werden hier abgemildert. Die Theologie bezeichnet mit diesen Begriffen die moralischen Handlungen, die niemals und unter keinem Umstand zu rechtfertigen sind. Für unsere Bilderstürmer ist diese Kategorie noch nicht abgeschafft: „Es wird weiterhin Handlungen geben, die unter gar keinen Umständen gutzuheißen sind. Diese Handlungen betreffen Leib und Leben (wie z.B. Mord; Folter oder Missbrauch). Im Hinblick auf gleichgeschlechtliche Handlungen muss diese Rede überwunden werden“. Als ob es den Moralisten freistehe, die Natur der Dinge zu verändern, die Laster zu Tugenden zu machen und das Gute böse und das Böse gut zu nennen (vgl. Isaiah 5,20).

Eine weitere Folge ist die Ablehnung „der alten Lehre von den Ehegütern, die in der partnerschaftlichen Treue und im Kind einen Ausgleich für das Übel der Lust (remedium concupiscientiae) sah“. Denn „Sexualität dient der Erfüllung eines menschlichen Grundbedürfnisses, nämlich dem Aufbau eines Schutzraumes von Intimität und Verlässlichkeit; sie vermittelt existenzielle Grunderfahrungen wie Geborgenheit, Selbstsicherheit und die Fähigkeit zur Verantwortung und Hingabe an den Anderen“.

Daher sollten die Menschen „nicht nur das Recht haben, nein zu sexuellen Handlungen sagen, die sie nicht wollen, sondern auch das Recht ja zu sagen zu sexuellen Handlungen, die sie wollen und wählen zu dürfen, wen sie lieben“, unabhängig von der sexuellen Orientierung oder des Partners.

Was bleibt von der katholischen Moral?

Nichts. In diesen Texten bleibt nichts übrig von der katholischen Moral. Das Böse wird gut genannt, und das Gute zum Bösen herabgewürdigt. Dass die deutschen Bischöfe die Veröffentlichung dieser Texte gestattet und dass sie beschlossen haben, diese in einer Versammlung zu diskutieren, die sich als Synode versteht, ist bereits per se eine Sünde. Dass sie in Betracht ziehen könnten, dass diese Punkte angenommen werden, und dass sie weiterhin auf diesem Weg der Finsternis vorangehen, ist einfach diabolisch.

Und dass die römischen Autoritäten, insbesondere der Papst, die diese Texte seit mehreren Monaten in Händen halten, weder etwas gesagt oder verurteilt noch diesen widersinnigen Prozess gestoppt haben, zeugt nicht mehr und nicht weniger von Gedankenlosigkeit oder Komplizenschaft.