EU-Parlament will „Mehrfach-Eltern“ erlauben

Quelle: FSSPX Aktuell

Das Europäische Parlament

Das Europäische Parlament hat nach einer Debatte und Abstimmung in der Plenarsitzung am 13. Dezember einer Definition von Elternschaft zugestimmt, die „Mehrfach-Eltern“ zulässt. Sollte sich das Europäische Parlament durchsetzen, wird Brüssel definieren, was eine Familie ist und wer Eltern sein kann.

Die Debatte hat deutlich gezeigt, dass Elternschaft für Brüssel nicht mit der natürlichen Familie gleichgesetzt wird, die aus den biologischen Eltern und ihren Kindern besteht. Die EU-Verordnung für einen europäischen Elternschaftsnachweis, die vom Parlament bei der Abstimmung angenommen wurde, sieht neben Kindern aus Leihmutterschaftsverträgen ausdrücklich auch Kinder mit sogenannten „Mehrfach-Eltern“ vor. 

Eine problematische Adoption 

Laut der „Aktion Lebensrecht für Alle“ (ALfA) – einem deutschen Verein, der sich für das absolute Recht auf Leben einsetzt – ist die Annahme dieser Verordnung jedoch für zwei Beteiligte weiterhin sehr problematisch.  

Aus der Sicht der Mitgliedstaaten 

Vor allem wenn man den Sachverhalt zunächst einmal aus der Sicht der Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU) betrachtet. Die Annahme der Definition wäre nämlich eine Möglichkeit, das Recht der EU-Staaten einzuschränken, Familien in einer Weise zu definieren, die ihrer nationalen Rechtsauffassung und ihren Rechtstraditionen entspricht. 

Zweitens würde die Verordnung es ermöglichen, dass eine in einem Mitgliedstaat festgestellte Vaterschaft in der gesamten EU anerkannt wird, selbst in Situationen wie der Leihmutterschaft. Dieser Punkt ist derzeit jedoch sehr umstritten und einige Länder haben bereits angedeutet, dass sie ihn ablehnen würden. 

Schließlich überschreitet die EU mit dieser Verordnung ihre Kompetenzen und verabschiedet Familiengesetze, die ausschließlich in die Zuständigkeit der Staaten fallen. Der Begriff „Elternschaft“ ist nicht gleichbedeutend mit der Abstammung, die die Beziehung zu Kindern beschreibt. Die Ausweitung des Begriffs „Elternschaft“ auf jede Form der Beziehung zwischen Kindern und Personen in dem Haushalt, in dem sie aufwachsen, ist ein Verstoß gegen das Subsidiaritätsprinzip. 

Die Verordnung sieht im Übrigen ausdrücklich vor, dass Vorschriften wie die Anerkennung von Partnerschaften und Kindern, souverän von den Mitgliedstaaten erlassen werden können. 

Aus der Sicht der Kinder 

Diese Verordnung ist für die Schwächsten, die Kinder, besorgniserregend: Die Schaffung einer europäischen Vaterschaftsbescheinigung auf der Grundlage einer konventionellen Definition von Vaterschaft wäre sicherlich im Interesse der Kinder. Wenn sich die „Elternschaft“ jedoch nicht mehr auf die biologische Nachkommenschaft bezieht, öffnet dies die Tür für Kinder aus Leihmutterschaftskonstruktionen, in denen sie wie Gegenstände behandelt werden, die man kaufen oder wegwerfen kann. 

So wird kein Leihmutterschaftsvertrag ohne eine Klausel unterzeichnet, die das Recht der bestellenden Eltern festlegt, das „bestellte“ Kind abzutreiben, etwa aufgrund einer vor der Geburt diagnostizierten Krankheit. Darüber hinaus würde die Ausstellung einer solchen Vaterschaftsbescheinigung verhindern, dass die Kinder ihre Herkunft kennen. 

Es gibt also einen sehr problematischen inneren Widerspruch innerhalb des Parlaments. In der Richtlinie zur Verhütung und Bekämpfung des Menschenhandels und Schutz seiner Opfer hatte das Parlament noch im Oktober die Leihmutterschaft ausdrücklich als eine Form des Menschenhandels bezeichnet. 

Es ist jedoch sehr wahrscheinlich, dass der Entwurf scheitern wird. Denn gemäß den europäischen Verträgen müsste er einstimmig angenommen werden, um rechtsverbindlich zu sein. Der Entwurf offenbart jedoch die Macht bestimmter Lobbys, die über Schleichwege versuchen, das Recht in den EU-Ländern zu ändern, was letztlich zur Zerstörung des Naturrechts führt. Diese Unterminierungsarbeit muss erkannt, benannt und bekämpft werden.