Sieben Bischöfe bitten um Roms Schiedsspruch gegen Kardinal Marx

Quelle: FSSPX Aktuell

Kardinal Marx

Könnte man es in Betracht ziehen, dass ein Protestant bei der Messe, an der sein katholischer Partner teilnimmt, kommunizieren darf ? Im vergangenen Februar hat die deutsche Bischofskonferenz unter dem Vorsitz von Kardinal Marx diese Frage bejaht. Sieben Prälaten jedoch sind um die Einheit der Kirche besorgt und bitten offiziell um Roms Schiedsspruch.



Im Februar 2018 hat die deutsche Bischofskonferenz mit einer Mehrheit von zwei Dritteln ein Vorhaben befürwortet, demzufolge man einem Protestanten gewährt, an der Messe, welcher sein katholischer Partner beiwohnt, teilzunehmen und dort auch zu kommunizieren. 

Mehrere Prälaten haben sich sofort dagegen ausgesprochen, da eine so wichtige Entscheidung die Kompetenz der Bischofskonferenz übersteigt. Sie haben ebenfalls beschlossen, unmittelbar dem Heiligen Stuhl davon Bericht zu erstatten.

In der Ausgabe vom 4. April 2018 enthüllt der Kölner Stadt-Anzeiger die Namen der deutschen Bischöfe, welche am 22. März 2018 einen dreiseitigen Brief an Bischof Luis Ladaria Ferrer, Präfekt der Glaubenskongregation geschrieben haben. 

Bei den sieben Unterzeichnern handelt es sich um: den Kardinal-Erzbischof von Köln Rainer Maria Woelki; Ludwig Schick, Erzbischof von Bamberg; Konrad Zdarsa, Bischof von Augsburg; Gregor Maria Hanke, Bischof von Eichstätt; Stefan Oster, Bischof von Passau; Rudolf Vorderholzer, Bischof von Regensburg und Wolfang Ipolt, Bischof von Görlitz.

Am Ende ihres Briefes flehen die Bischöfe den heiligen Stuhl an, „Klarheit über dieses Dokument (der Bischofskonferenz) zu schaffen, von dem wir bezweifeln, dass es mit dem Glauben und der Einheit der Kirche vereinbar ist.“

Dieser Rekurs nach Rom wurde wohlgemerkt gegen den Willen des Vorsitzenden der deutschen Bischofskonferenz, Kardinal Reinhard Marx, der außerdem Erzbischof von München-Freising ist, durchgeführt. In einer Pressemitteilung, welche am 4. April 2018 veröffentlicht wurde, sagte der Kardinal, dass er über die Initiative seiner sieben Mitbrüder „erstaunt“, um nicht zu sagen verärgert sei. Er verteidigt sich, indem er die Qualität der Debatten in der Generalversammlung betont, sowie die erdrückende Mehrheit, die zugunsten des gemeinsamen Kommunionempfangs von konfessionsverschiedenen Ehepaaren abgestimmt hatte. Er betont die Kompetenz einer nationalen Bischofskonferenz, die Austeilung der Sakramente der Kirche an jene, die sich nicht in vollständiger Einheit befinden, zu erlauben. Dabei stützt er sich auf den Kanon 844, der dies „im Falle der Todesgefahr oder einer schweren Notlage“ erlaubt. Schließlich fühlt er sich auch dazu befugt durch die Ermutigungen von Papst Franziskus, auf dem Wege des Ökumenismus mit den anderen Christen voranzuschreiten, nicht zuletzt durch pastorale Maßnahmen.

Die Unterzeichner des Appells an den Vatikan sind überzeugt, dass ihre Anfrage beantwortet wird. Im Juli 1999 hatte sich der Vorgänger von Kardinal Woelki, Kardinal Joachim Meisner, an Johannes-Paul II. gewandt, um ihn zu bitten, in der Sache der Donum vitae– Zentren einzugreifen, die durch die Kirche in Deutschland verwaltet werden. Diese stellten, mit Zustimmung der Bischöfe, Beratungsscheine aus, durch welche eine Abtreibung vorgenommen werden konnte. Das Einschreiten von Kardinal Meisner hatte eine päpstliche Instruktion zur Folge, die diese Praxis verurteilte.

Es bleibt zu hoffen, dass auch im Jahre 2018 die Glaubenskongregation die Stimme der sieben Prälaten hört und den Vorrang des Glaubens vor zweideutiger Pastoral bekräftigt, welche heute überall in der Kirche unterhalten und verbreitet wird.